AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
der Fa. Noise Toys Veranstaltungstechnik e.K. Stand 05/14
1. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen
an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder
Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung
oder mittels Fax oder per e-mail sind für den Auftraggeber
bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung. Der
Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer
Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in
Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls
bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per
Telefax oder e-mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
3. Der Rücktritt von erteilten und bestätigten Aufträgen ist nur bis
spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung möglich, danach
jedoch sind 80% des Auftragswertes zu zahlen.
4. An unsere Angebote halten wir uns grundsätzlich 30 Tage
gebunden.
5. Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen
und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer
Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem
Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte Informationen
werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des
Einzelauftrages. Uns übergebene Unterlagen werden nach
Erledigung des Auftrages nach Wunsch an den Auftraggeber
zurückgegeben.
6. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur
Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des
Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können
sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen,
Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen- und
Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen
und Materiallisten. Zur Informationserteilung gehören auch die
Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung
sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei
der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns
erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies
unverzüglich mitteilen. Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser
Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen
Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6
BGV-A1)* durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass
unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.
7. Für die Veranstaltung notwendigen, technischen Einrichtungen
müssen für unsere Mitarbeiter jederzeit zugänglich sein.
Schlüssel, Pässe oder andere Zugangsberechtigungen sind uns vor
der Veranstaltung auszuhändigen.
8. Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter
Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur
Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere
Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und
Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am
Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu
informieren.
9. Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material,
welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden,
dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik
entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen
Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem
Auftraggeber mitzuteilen.
10. Sollten Leistungen nach Vergütungs- und / oder
Honorarsätzen berechnet werden, legen wir unserer Rechnung
einen Leistungsnachweis bei. Widerspricht der Auftraggeber dem
Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von 10 Werktagen
nach dessen Zugang, trifft ihn die Beweislast, dass unsere (Teil-
)leistungen nicht erbracht worden sind. Wir behalten uns vor,
nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, ebenfalls
unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.
11. Wir verpflichten uns, unsere Leistungen soweit wie möglich
zu versichern und versichert zu halten. Wir haften nicht für
Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, die über die
Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung
hinausgehen. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf
Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages
einbezogen sind. Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu
vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert
sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind für diesen
Fall ausgeschlossen.
12. Die Energieversorgung muss den anerkannten Regeln und
dem Stand der Technik entsprechen. Für ausreichend
Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe der Technik hat der
Auftraggeber Sorge zu tragen. Bei Schäden, die durch
unsachgemäße Stromzufuhr entstehen, haftet der Auftraggeber,
auch wenn der Aufbau der Geräte durch Personal der Firma Noise
Toys Veranstaltungstechnik e.K. erfolgt und uns ein fehlerhafter
Stromanschluss vorgegeben wird.
13. Veranstaltungen sind vom Auftraggeber bei den zuständigen
Behörden anzumelden. Notwendige Genehmigungen sind vom
Auftraggeber einzuholen.
14. Alle entstehenden Gebühren (GEMA, KSK, Sondernutzung,
etc.) und zusätzlichen Kosten (Energieversorgung, Parkgebühren,
Sonderausweise, etc.), gehen zu Lasten des Auftraggebers.
15. Die Verpflegung und angemessene Unterkunft der Techniker,
Künstler, Musiker und anderem Personal muss gewährleistet sein.
Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
16. Der Auftraggeber hat entliehene Geräte pfleglich zu
behandeln und nur entsprechend unseren Anweisungen zu
benutzen. Er haftet für Beschädigungen oder Verlust und trägt
alle Kosten die durch Reparatur oder Wiederbeschaffung
anfallen.
17. Verkaufte Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen unser Eigentum. Sie dürfen weder weiter
verkauft, noch verpfändet werden.
Das Transportrisiko geht grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
18. Unsere Rechnungen sind vor jeder Veranstaltung bzw.
Lieferung netto ohne Abzug zahlbar. Maßgebend für pünktliche
Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns, und nicht die
Zahlungserteilung. Bei Zuweiderhandlung ist der Vermieter
berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die entstandenen
Kosten in Rechnung zu stellen.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist
Remscheid. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden
Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen
Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem
Vertragszweck am ehesten entspricht.
* Übernimmt der Unternehmer Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen anderer Unternehmer zusammenfällt, so ist
er verpflichtet, sich mit den anderen Unternehmen abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist.